Abwasserbeitrag

Der Abwasserbeitrag wird für die Anschlussmöglichkeit (unabhängig vom tatsächlichen Anschluss) baulich oder gewerblich genutzter bzw. nutzbarer Grundstücke an die Abwasserbeseitigung erhoben. Er dient der Finanzierung der Abwasserbeseitungseinrichtungen (Kanäle, Kläranlagen etc.). Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg sowie die Abwassersatzung der Stadt Gaggenau. Der Abwasserbeitrag für eine Grundstücksfläche wird einmalig durch einen Beitragsbescheid festgesetzt. Bei späterer Vergrößerung der Grundstücksfläche oder der Zahl der Vollgeschosse ist allerdings eine weitere Veranlagung möglich.

Bei nebenstehender Kontaktadresse können Sie sich erkundigen, ob Beitragspflichten für Ihr (Bau-)Grundstück anfallen werden oder bereits entstanden sind.