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Familien- und Sozialpass: Neue Gutscheinkarten 2017

Foto: Tobias Sellmaier / pixelio.de (www.pixelio.de)
Foto: Tobias Sellmaier / pixelio.de (www.pixelio.de)

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass, ein freiwilliges Angebot der Stadt Gaggenau, unterstützt den unten genannten Personenkreis mit folgenden Vergünstigungen:

- 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung in der Stadtbibliothek

- 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau

- 1 x freier Eintritt im Murgana Hallenbad

- 1 x freier Eintritt im Unimog-Museum

- 1 x freier Eintritt im Museum Haus Kast Hörden

- 15 % Ermäßigung auf Angebote der Volkshochschule des Landkreises Rastatt gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen (gilt nicht für Vorträge, Fahrten, Einzelveranstaltungen etc.)

- Speziell für Kinder/Jugendliche: Erlass der Passgebühr beim Ferienspaß

 

Zudem enthält die Gutscheinkarte jeweils 2 Wertgutscheine im Gesamtwert von 15 €. Diese sind für Veranstaltungen bzw. die Benutzung folgender Einrichtungen einlösbar:

- Städtische Veranstaltungen des Kulturamts in der Jahnhalle oder in der klag-Bühne, einschließlich Murgl Kindertheater (gilt nur beim Kauf einer Karte im Kulturamt)

- Workshops der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau

- Kurse/Veranstaltungen von KINDgenau e. V. (ausgenommen CHRISTgenau)

- Kurse/Veranstaltungen des Jugend- und Familienzentrums (JuFaZ)

- Besuch des Thermalbades und der Sauna im Rotherma

- Schwimmkurse im Murgana Hallenbad

- Speziell für Kinder/Jugendliche: Kurse/Veranstaltungen des Kulturamts im Rahmen des Ferienspaßprogramms

- Speziell für Erwachsene: Jahresgebühr der Stadtbibliothek

 

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass wird auf Antrag kostenlos an folgende mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldete Personen ausgegeben:

 - Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben

- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder Häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien oder Alleinerziehende die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mind. 50 % Schwerbehinderung) in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben

- Wohngeldbezieher

- Arbeitslosengeld II-/Sozialgeldbezieher nach SGB II

- Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

- Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Mo. und Mi. 8 - 16 Uhr, Di. 7 Uhr bis 13 Uhr, Do. 8. bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr) beantragt bzw. gegebenenfalls verlängert werden. Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung bzw. Verlängerung entsprechend nachzuweisen  durch Geburtsurkunde/n des Kindes/ der Kinder; Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern); bei schwerbehindertem Kind: Schwerbehindertenausweis; Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde; Leistungsbescheid des Jobcenters; Leistungsbescheid des Sozialamtes. Bei Verlängerung wird um Vorlage des Passes gebeten.

Rückfragen zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass können an das Amt für Gesellschaft und Bildung, Jessica Pahl (07225/962-519), gerichtet werden.