Führungszeugnis

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses (für Personen ab dem 14. Lebensjahr) können Sie beim Bürgerbüro ausschließlich persönlich, durch Vorlage des Personalauswseises/Reisepasses beantragen oder direkt online - https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4CEC2A0EFA7AE8D765B1- (nur möglich wenn die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert ist) beim Bundesamt für Justiz.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag einreichen.

Das Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
• Beleg-Art N (einfach oder erweitert): Das Führungszeugnis wird nach der Ausstellung an den Antragsteller geschickt.

• Beleg-Art O (einfach oder erweitert): Das Führungszeugnis wird nach der Ausstellung an die Behörde geschickt, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

Bei Antragsstellung nennen Sie uns bitte die Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen und den Verwendungszweck des Führungszeugnisses.


Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, stellen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 - 103, 53113 Bonn.


Bitte legen Sie folgende Dokumente vor:
- Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Gebühr: 13,00Euro

Bei entsprechendem Nachweis kann ein Führungszeugnis gebührenfrei erteilt werden.