Landesblindenhilfe

Blinde und hochgradig sehschwache Menschen haben die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen, Landesblindenhilfe zu beantragen. Die Landesblindenhilfe soll den finanziellen Mehraufwand ausgleichen, der durch die Behinderung entsteht.

Anträge für die Landesblindenhilfe erhalten Sie im Ausländer- und Sozialwesen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Landratsamt Rastatt, Sozialamt, Versorgungsamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222 / 381-0, http://www.Landkreis-rastatt.de