Niederschlagswassergebühr

– Anzeigepflicht gemäß § 48 Abwassersatzung –

Zur Festsetzung der Niederschlagswassergebühr sind alle versiegelten Flächen des Stadtgebiets zu erfassen.

Der Eigentümer ist verpflichtet, Neubauten und Veränderungen an versiegelten Grundstücksflächen innerhalb eines Monats nach Anschluss an die Kanalisation oder nach Abschluss der Arbeiten schriftlich dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mitzuteilen.
Auch neu versiegelte Flächen, die nicht in die Kanalisation entwässern, müssen in die Datenbank aufgenommen werden, um unnötige Rückfragen bei der nächsten Befliegung zu vermeiden.

Bei Bedarf kann auch ein Ortstermin zur Erfassung der Veränderungen vereinbart werden.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter versiegelter und an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossener Fläche und Jahr derzeit 0,28 Euro. Ab 1. Januar 2024 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,31 Euro. 

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Maßstabsgerechte Lagepläne möglichst 1:200 oder 1:500
  • Nachweis über verwendete Materialien, z.B. für Ökopflaster
  • Flächenerhebungsbogen (siehe Downloads)
  • ggf. Fotos der geänderten Fläche (vorher / nachher)