Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

Sind Sie Bezieher von Sozialleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, wie zum Beispiel Grundsicherung, können Sie für Ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beim Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) beantragen. Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis möglich. Anträge hierfür erhalten Sie beim Ausländer- und Sozialwesen.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Original-Bewillungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis mit.

Weitere Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags finden Sie auch unter http://www.rundfunkbeitrag.de