Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder die finanzielle Unterstützung nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Den Antrag für Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Sie im Ausländer- und Sozialwesen. Den ausgefüllten Antrag können Sie bei uns wieder abgeben. Wir leiten diesen Antrag gerne für Sie weiter an das Landratsamt Rastatt, Unterhaltsvorschusskasse, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222 / 381-0, http://www.landkreis-rastatt.de
Unterhaltsvorschuss
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Sozialwesen
Leitung:
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