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Wieder gerissenes Reh in Hörden beim Naturfreundehaus

Das Foto zeigt das am Kopf schwer verletzte Reh
In Hörden hat ein frei laufender Hund einmal mehr ein Reh so schwer verletzt, dass es nicht mehr überlebensfähig war. Die Schuld dafür trägt der verantwortungslose Hundehalter. Foto: privat

Am Morgen des 15. August meldete eine Waldspaziergängerin dem zuständigen Jagdpächter ein schwer verletztes Reh. Als der Verantwortliche dort ankam, zeigte sich ihm ein Bild des Grauens. Auf einem Holzpolter liegend, mit den Vorderläufen zwischen den Stämmen eingekeilt, fand er ein noch lebendes, weibliches Stück Rehwild, dessen Haupt schwere Bissverletzungen aufwies. Man mag sich die Qualen des Tieres nicht vorstellen, das gepeinigt von Schmerz und voller Panik den Darminhalt unter sich entleerte und in seiner Losung lag. Ganz offensichtlich war die führende Geiß vor einem nachstellenden Hund geflüchtet und verfing sich dabei mit den Vorderläufen im Polter. In ihrer hilflosen Lage gefangen, wurde sie dann offensichtlich vom Hund attackiert und dabei schwer am Haupt verletzt.

Dem Pächter blieb keine andere Wahl, als das Tier zu erlösen. Eine Überlebenschance hatte es keine mehr. Das ist umso tragischer, als die Geiß Kitze führte, deren Überlebenschancen ohne Muttertier sehr fraglich sind. Große Sorge bereitet den Jägern, dass es mittlerweile das fünfte gerissene Stück Rehwild hinter dem Naturfreundehaus in Hörden innerhalb der vergangenen zwei Monate ist.

In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen ,dass derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht, der in einem nicht befriedeten Bereich eines Jagdbezirkes Hunde ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen frei laufen lässt . Für die Verfolgung dieser Ordungswidrigkeit ist das Landratsamt zuständig, das nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz  hierbei Bußgelder von bis zu 5.000 € verhängen kann. Darüber hinaus kann die Ortspolizeibehörde nach den Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes dem Jagdpächter und anerkannten Wildtierschützern im Einzelfall die Genehmigung erteilen, Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und sie gefährden, zu töten. Bei wiederholten Vorkommnissen durch denselben Hundehalter muss gegebenenfalls dessen Befähigung, einen Hund zu halten, in Frage gestellt werden. Der Hund könnte dann in letzter Konsequenz über das Ordnungsamt entzogen werden.

Falls weitere Spaziergänger diesen oder einen ähnlichen Fall beobachtet haben, können sie sich an den zuständigen Jagdpächter (im vorliegenden Fall: 0 7224/1625), die Polizeidienststelle (07225/9887-0) oder das Ordnungsamt (07225/962-601) wenden.