Wohnberechtigung

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird auf Antrag ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Dieser berechtigt zum Bezug einer im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung in Baden-Württemberg, die der Mitpreisbindung unterliegt. Durch die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins besteht kein Anspruch auf Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

Unterlagen:

  • Verdienstnachweis der letzten 12 Monate
  • Nachweis über Bezug von Sozialleistungen
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über sonstiges Vermögen