Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird auf Antrag ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Dieser berechtigt zum Bezug einer im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung in Baden-Württemberg, die der Mitpreisbindung unterliegt. Durch die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins besteht kein Anspruch auf Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.
Unterlagen:
- Verdienstnachweis der letzten 12 Monate
- Nachweis über Bezug von Sozialleistungen
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über sonstiges Vermögen