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Der städtebauliche Entwurf für den 6. Teilbebauungsplan
Der städtebauliche Entwurf für den 6. Teilbebauungsplan
© Stadt Gaggenau

Um die anhaltende Nachfrage nach Bauflächen in Stadtkernnähe decken zu können, soll im Gebiet „Heil II – Birkigklamm/Altheil“ Wohnbebauung ermöglicht werden. In den seit dem Jahr 2012 bestehenden vierten und fünften Teilbebauungsplänen für Heil II erfolgt eine zügige Wohnbebauung, so dass weiterer Bedarf vorhanden ist.

Auch wenn die Stadt Gaggenau derzeit zwar parallel viele Projekte der aktiven Innenentwicklung forciere, würden diese Bemühungen nicht ausreichen, um die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum im Einfamilien- und Doppelhaussektor in der Tallage zu decken. Das neu geplante Gebiet ist etwa 1,9 Hektar groß und befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Gaggenau. Im Süden und Westen grenzen nahtlos die 2012 realisierten und inzwischen weitgehend bebauten Areale des vierten und fünften Teilbebauungsplanes Heil II an. Im Norden und Osten des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Streuobstwiesen an. Die verkehrliche Erschließung und Anbindung erfolgt über den Anschlusspunkt an der Sonnenblumenstraße. Über die Dr. Isidor-Meyerhoff-Straße, Rothermaquerspange und Anschlussstelle „Gaggenau West“ ist eine zügige und kreuzungsarme Verbindung zur Bundesstraße 462 möglich.

Aufgrund des in Gaggenau bekannten, erhöhten Bedarfes an PKW-Stellplätzen, werden jedem Einzelhaus und jeder Doppelhaushälfte zwei (Garagen-) Stellplätze zugeordnet, die je nach Bedarf ausgebaut werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem auch ein weiterer Stellplatz im Vorgartenbereich geschaffen werden.

Der städtebauliche Entwurf zeigt, dass innerhalb des Plangebiets 33 Bauplätze mit Platz für 21 Einfamilienhäuser und sechs Doppelhäuser (zwölf Doppelhaushälften) entstehen können. Bis zu 54 Wohneinheiten könnten maximal entstehen.

Die Grundstücksgröße bei den Einzelhäusern beträgt durchschnittlich ca. 490 Quadratmeter und bei den Doppelhaushälften 315 Quadratmeter. Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde dem Satzungsbeschluss zugestimmt.