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Zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger hat der Gaggenauer Oberbürgermeister Christof Florus bereits am Freitagmorgen, 20. März,  verfügt, dass in den öffentlichen Anlagen ab sofort ein Betretungsverbot herrscht und über die Schließung der Gaststätten nachgedacht. Wenige Stunden später wurde er in seiner Haltung von Ministerpräsident Kretschmann bestätigt. im ganzen Land wurden öffentliche Menschenansammlungen mit mehr als 3 Personen verboten. Ausnahme gibt es nur für Familien.

„Diese weiteren Einschränkungen müssen sein, nachdem die letzten Tage gezeigt haben, dass es immer noch eine Minderheit in der Bevölkerung gibt, die sich ihren Mitbürgern gegenüber nicht sozial verhält. Sozial heißt in der aktuellen Situation Distanz zu wahren“, erklärt Oberbürgermeister Christof Florus. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, das sich in den Parks Menschen treffen oder gar noch Partys gefeiert werden. In den letzten Tagen wurde auf einigen Plätzen beobachtet, dass sich Personen zum gemeinsamen Zeitvertreib an Plätzen wie Schulzentrum, Kurpark oder Murguferanlage getroffen haben.

Ausgenommen sind von dem Verbot Spaziergänge allein, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Aber auch hier dürfen es nur maximal fünf Personen sein und muss stets ein mindestens 1,5 Meter großer Abstand eingehalten werden.

Die Entwicklung im Elsass führe einem vor Augen, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist, begründet Florus seine am Freitag erlassenen Verfügung. Gerne hätte er auf die rechtliche Maßnahme verzichtet. „Aber es scheint leider noch nicht bei allen Bürgern angekommen zu sein, dass ein jeder hier Verantwortung trägt und ganz persönlichen seinen Beitrag dazu leisten kann, dass der Virus eingedämmt, unser Gesundheitssystem damit funktionsfähig bleibt und möglichst wenig Todesopfer durch Corona zu beklagen sind“.

Als erheblichen Einschnitt wertet Florus auch die Schließung aller Gaststätten durch das Land, die ab morgen Samstag, 21. März, erfolgen soll. Ausnahmen gibt es auch hier: Lieferdienste dürfen weiterhin Speisen zum Liefern oder Abholen anbieten.

 

Welche öffentlichen Einrichtungen haben noch geöffnet?

Da es vermehrt zu Schließungen von öffentlichen Einrichtungen kommt, soll die folgende Übersicht für mehr Klarheit sorgen:

  • Rathaus Gaggenau: Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Nur in besonders dringlichen Fällen und nach vorheriger telefonischer Terminabsprache darf dieses noch betreten werden.
    Zu erreichen sind die zuständigen Ämter telefonisch und per E-Mail. Weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 07225 / 962-0, per E-Mail an gaggenau.stadt@gaggenau.de oder auf www.gaggenau.de unter Bürgerservice & Rathaus / Ihr Anliegen.
  • Straßenverkehrsamt Rastatt: Die KFZ-Zulassung, die Fahrerlaubnisbehörde und die untere Straßenverkehrsbehörde stehen nicht mehr für den persönlichen Kundenkontakt zur Verfügung. Da die Zulassungsstellen in Bühl und Gaggenau geschlossen sind, wird in Rastatt ein Notbetrieb aufrechterhalten.
    Bei dringenden Fällen ist die Verkehrsbehörde wie folgt erreichbar:
    Kfz-Zulassungsstelle: Telefon 07222 381-3220 oder per E-Mail an amt32@landkreis-rastatt.de
    Fahrerlaubnisbehörde: Telefon 07222 381-3250 oder per E-Mail an: amt32fs@landkreis-rastatt.de.
  • Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung: Geschlossen sind diese ab sofort bis zum 17. April. Anträge können weiterhin auf elektronischem Weg unter www.deutsche-rentenversicherung.de gestellt werden. Zusätzlich bietet die Webseite weitere Angebote und die Möglichkeit Anliegen über ein Kontaktformular mitzuteilen. Zudem können allgemeine Auskünfte weiterhin unter der Rufnummer 0721 825-11542, von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr eingeholt werden.
  • Entsorgungsanlagen im Landkreis Rastatt: Vorübergehend sind die Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier, der Wertstoffhof Bühl-Vimbuch, die Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach sowie das Zwischenlager für mineralische Abfälle auf der ehemaligen Deponie Rastatt geschlossen. Da der Publikumsverkehr des Abfallwirtschaftsbetriebs ebenfalls davon betroffen ist, wird darum gebeten, das jeweilige Anliegen per E-Mail, Post, Fax oder Telefon zu kommunizieren.
    Bei den Behälterleerungen sind derzeit noch keine Einschränkungen notwendig. Die Leerungen finden wie im Abfallkalender der App angegeben statt. Anmeldungen für Sperrmüll auf Abruf sind jedoch bis auf Weiteres nicht möglich. Weitere Informationen unter 07222 381-5522 oder -5555.
  • Energieagentur Mittelbaden und Energieberatung: Persönliche Beratungen und Check-Termine müssen bis auf Weiteres ausfallen. Um Verbraucher dennoch bei der Energieberatung zu unterstützen, wird auf die Homepage verwiesen. Ebenfalls ist eine Telefonberatung möglich: Bundesweit unter 0800-809 802 400 (kostenlos) und unter 07222-381-3121 zum Ortstarif bei der Energieagentur Mittelbaden.
  • AVG (öffentlicher Nahverkehr): Die AVG passt das Fahrplanangebot an, wodurch es zu Einschränkungen des öffentlichen Nahverkehrs kommt. Dies betrifft auch die Stadtbahnlinien S8 und S81, die von Karlsruhe über Gaggenau in Richtung Freudenstadt fährt. Mit Anpassungen ist jedoch erst ab Montag, 30. März zu rechnen. Über weitere Planungen informiert die AVG rechtzeitig auf ihrer Homepage.