Aktuelles
© StVw

Lieferanten und Zusteller dürfen in der Fußgängerzone täglich nur noch von 6 bis 10 Uhr und 16 bis 18 Uhr liefern. Diese Regelung wurde jüngst von der Stadtverwaltung Gaggenau beschlossen. Ziel ist es, kritische Situationen und Konflikte durch Lieferantenfahrzeuge zu vermeiden und somit die Aufenthaltsqualität für Passanten zu erhöhen.

„Die Fußgängerzone ist ein vielgenutzter öffentlicher Raum unterschiedlichster Teilnehmer wie Fußgänger, Gewerbetreibende, Gastronomiebetrieben und Wochenmarkthändlern“, heißt es aus dem Rathaus. Deshalb sei es besonders wichtig, das Sicherheitsbedürfnis von Passanten zu gewährleisten. Die Stadt hat neben den Anliegern der Fußgängerzone auch die Zusteller und Lieferdienste informiert und gebeten, die neuen Regelungen zu beachten.

Entsprechende Hinweisschilder wurden jüngst an den Zufahrten zur Fußgängerzone angebracht. Wie die Stadt weiter mitteilt, wird die Beachtung der neuen Regelung ab 1. Dezember vom städtischen Vollzugsdienst verstärkt kontrolliert. Weitere Informationen unter Tel.: 07225 962-601.