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Seit vergangenen Mittwoch, 18. März erfährt das gesellschaftliche Leben schwere Einschnitte. Das Land Baden-Württemberg hat eine Allgemeinverfügung beschlossen, die seit  Mittwoch, 18. März, verpflichtend ist. Am Freitag wurde die Verordnung ergänzt und konkretisiert. 

Seit dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:

  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  • Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  • Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach oder durch Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  • Frisöre müssen schließen.
  • Unaufschiebbare religiöse Zeremonien wie Taufen und Eheschließungen sind im kleinsten Rahmen des Familien- und Freundeskreises unter Einhaltung erforderlicher Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich. Es gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 10 Personen. Dies gilt auch für Bestattungen. Gottesdienste aus Anlass eines Trauerfalles sind nicht möglich. 

Diese Übersicht bietet eine Orientierung, welche Geschäfte/Betriebe noch geöffnet haben dürfen. 

Ein Hinweis der Stadt Gaggenau:
Ob Kleidungsstücke, Bücher, Spielwaren oder Büroartikel – in nächster Zeit können all diese Produkte nicht erworben werden. Die Stadt Gaggenau wirbt bei den Verbrauchern darum, nun nicht auf online-Bestellungen bei Internetgroßhändlern auszuweichen, sondern ihre Einkäufe zu verschieben oder sich beim Händler vor Ort nach dessen Liefermöglichkeiten zu erkundigen. Viele Gaggenauer Geschäfte haben sich für den Fall der Schließung schon vorbereitet und bieten Alternativen. Die Landesverordnung sieht vor, dass die Lebensmittelgeschäfte dafür Sorge zu tragen haben, dass die Hygieneempfehlungen eingehalten und Wartschlangen vermieden werden. Dafür können sie im Gegenzug nun auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. 

Die Stadt Gaggenau wird in Kürze eine Liste veröffentlichen mit allen Geschäften, die noch geöffnet haben oder einen Service bieten. Betriebe, die sich darin eintragen lassen möchten, können ihre Daten an die Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@gaggenau.de senden.