Elternbeirat/Gesamtelternbeirat
Nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes werden an Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen Elternbeiräte gebildet.
Der Träger sowie die Einrichtungsleitung beteiligen den Elternbeirat an den Entscheidungen in allen wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung, insbesondere soweit sie das pädagogische Konzept, die Organisation und die Betriebskosten betreffen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor der Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge im Rahmen der für den Träger verbindlichen Regelungen, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung sowie vor der Einführung neuer pädagogischer Konzepte zu hören.
Die Elternbeiräte mehrerer Einrichtungen auf dem Gebiet einer Gemeinde können sich zu einem Gesamtelternbeirat zusammenschließen. Im Kindergartenjahr 2022/2023 wurde in Gaggenau ein Gesamtelternbeirat gegründet, der sich für die Interessen der in den Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder und deren Eltern einsetzt und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Eltern, Trägern und Kommune fördert.