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Starkregenereignisse häufen sich.
Starkregenereignisse häufen sich.
© AL Robinson / Shutterstock.com

Aufgrund der in den letzten Jahren gehäuften Starkregenereignisse mit zum Teil beträchtlichen Folgeschäden in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden, sind Untersuchungen und Konzepte zum Management von Starkregenereignissen dringend erforderlich.

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt sowie der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden schließen sich zu einer Kooperation zusammen, um die Grundlagen für das Starkregenrisikomanagement zu ermitteln. Hierzu soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Wesentliche Inhalte sind dabei der Untersuchungsumfang, das heißt die Ermittlung von Starkregengefahrenkarten, die Durchführung von Risikoanalysen und die Erstellung von Handlungskonzepten. Das Landratsamt Rastatt übernimmt die Koordination und das Projektmanagement des Vorhabens als geschäftsführende Stelle. Die Stadt Gaggenau stellt stellvertretend für die beteiligten Kommunen den Förderantrag und vergibt den Auftrag. Die Abrechnung erfolgt über das Landratsamt. Die Umsetzung der in den kommunalen Handlungskonzepten vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt durch die jeweiligen Kommunen.

Die Kosten für die Untersuchungen werden mit 70% durch das Land gefördert. Die Aufteilung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt entsprechend der Einwohnerzahl der Kommunen. Die Kosten für die Stadt Baden-Baden werden separat ermittelt.

Entsprechend einer Kostenschätzung des Landratsamtes belaufen sich die Kosten für die Untersuchungen auf ca. 600.000 Euro. Unter Berücksichtigung einer Förderung durch das Land in Höhe von 70 Prozent  und einer vom Landkreis Rastatt zugesagten Beteiligung in Höhe von 60.000 Euro beläuft sich der von den Kommunen zu tragende Eigenanteil auf etwa 120.000 Euro. Für Gaggenau würden nach dem Einwohnerschlüssel Kosten in Höhe von rund 15.600 Euro anfallen. Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung zur Beteiligung beim kommunalen Starkregenrisikomanagement abzuschließen.