Aktuelles
© Erika Hartmann / pixelio.de (www.pixelio.de)

An vielen Gehwegen und Straßenrändern sprießt das Gras in den Fugen von Pflaster und Asphalt. „Es sei sehr erfreulich, dass viele Bürger beim Kehren der Straße den Wildwuchs auch gleich mit entfernen“, lobt die Stadtverwaltung. „Damit handeln sie ganz im Sinne der städtischen „Räum- und Streupflichtsatzung“. Diese sieht vor, dass jeder Angrenzer zum Reinigen des Gehweges verpflichtet ist. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen die angrenzenden Straßen, Wege und Treppenanlagen auf einer Breite von bis zu einem Meter ab der Grundstücksgrenze genauso gereinigt werden. „Jeder freue sich, wenn er auf von Unrat, Laub und Unkraut befreiten Gehwegen spazieren gehen könne“, so die städtische Pressestelle.  Mit dem Sauberhalten der Gehwege könne somit jeder Bürger einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass man sich in Gaggenau wohl fühlt. Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass verständlicherweise der Kehricht auch zu beseitigen beziehungsweise ordnungsgemäß zu entsorgen ist.