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Corona bestimmt die Schlagzeilen und sämtliche Medien. Doch nicht alle Informationen stammen aus seriösen Quellen. Manche verstärken die Unsicherheit und schüren Ängste und andere verharmlosen den Ernst der Lage. Die Stadt Gaggenau hat deshalb häufig gestellte Fragen aufgegriffen und gibt Tipps für seriöse Datenquellen.

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Diese ist täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555 erreichbar.

Das Bundesgesundheitsministerium hat ebenfalls ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100

 

Gibt es nun auch in Gaggenau Corona-Fälle?

Ja. Allerdings gibt es keine Angaben darüber wie viele Personen in Gaggenau betroffen sind. Die Zahlen werden zum Schutz der Betroffenen nur noch landkreisweit bekanntgegeben.

 

Wie wird die Lage vom Robert-Koch-Institut eingeschätzt?

Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein.

 

Wer ist besonders gefährdet?

Nach Informationen der Weltgesundheitsorganisation verläuft die Erkrankung bei vier von fünf Personen mild. Bei einem Teil der Betroffenen kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündungen führen. Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben bisherigen Erkenntnissen zufolge Menschen über 60 Jahre und Menschen mit Grunderkrankungen, zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen. Männer sind häufiger betroffen als Frauen.  Bei Kindern scheint die Erkrankung laut WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwangere haben der WHO zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben. Es gibt keine Hinweise darauf, dass ungeborene Babys über die Mutter angesteckt werden können.

 

Was tun im Verdachtsfall?

Menschen, die bei sich selbst oder ihren Angehörigen Symptome feststellen, die auf einen Coronavirus hindeuten, sollen den Hausarzt zunächst telefonisch oder außerhalb der Sprechzeiten, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 kontaktieren. Dort wird dann entschieden, ob ein Abstrich vorgenommen wird. Bleiben Sie bis zur weiteren Abklärung zu Hause, damit Sie niemanden anstecken.

 

Wann muss man in Quarantäne?

Wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat. Dies kann der Fall sein, wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen.

Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen einer Atemwegserkrankung sollte man sich jedoch testen lassen

 

Was bedeutet es in Quarantäne zu sein?

Quarantäne bedeutet, dass das Haus oder die Wohnung nicht verlassen werden darf, auch nicht für wenige Minuten. Es sind ausdrücklich keine Besuche von anderen Personen gestattet. Quarantäne setzt eine strikte räumliche Trennung der Kontaktpersonen auch von anderen Haushaltsmitgliedern voraus. Nach Möglichkeit soll sich die Person auch räumlich (Schlafen/Bad/WC) in getrennten Bereichen aufhalten. Falls Räume zusammen genutzt werden müssen, gilt es strengste Hygieneregeln einzuhalten. Das Gesundheitsamt Rastatt überwacht in der Quarantänezeit den Gesundheitszustand der betroffenen Personen. Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Wird auf diesem Wege eine Infektion verursacht, kann es sich sogar um eine Straftat handeln. 
Hilfreich ist hier der Flyer des Gesundheitsamtes Rastatt.

 

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