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Im Gaggenauer Rathaus laufen seit Wochen die Vorbereitungen für den Wahlsonntag am 26. Mai. An diesem Tag sind alle Wahlberechtigten aufgefordert, sich an den Europa- und Kommunalwahlen zu beteiligen. In Gaggenau sind 23.750 wahlberechtigt, darunter rund 2.360 EU-Bürger. Zudem dürfen bei den Kommunalwahlen erstmals 1290 junge Menschen ab 16 Jahren zum ersten Mal an die Urne gehen.

Auf der Wahlbenachrichtigung findet der Wähler alle wichtigen Informationen zum Wahlbezirk, Datum, Ort und Zeitraum. Die Wahlbenachrichtigung muss am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden. Wer bis zum 10. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend bei der Stadt Gaggenau, Bürgerbüro, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, Tel. 07225 962-444, E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de melden.

 

Stimmzettel für die Kommunalwahl

Da die Stimmzettel für die kommunalen Gremien wie den Gaggenauer Gemeinderat und den jeweiligen Ortschaftsrat sowie den Kreistag Rastatt durch die zahlreichen Listen sehr umfangreich sind, erhalten die Wähler diese bereits vor der Wahl. Der Versand der Stimmzettel ist Mitte Mai vorgesehen. So können die Stimmzettel in Ruhe bereits Zuhause ausgefüllt werden und müssen am Wahltag selbst nur noch im Wahllokal abgegeben werden. 

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die gerne Briefwahl machen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind, können diese bis zum 24. Mai 2019, 18 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau beantragen. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die in einem anderen Wahllokal wählen gehen möchten. Auch dies muss zuvor beantragt werden. Wahlscheine können mündlich, schriftlich oder auch per Mail beantragt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein über folgenden Link anzufordern:
Wahlscheinbeantragung für die Europa- und Kommunalwahl 2019

Dies ist bis Donnerstag, 23. Mai 2019, 15 Uhr, möglich. Beim Aufruf des Links zum Wahlscheinantrag für die Europa- und Kommunalwahl auf der Homepage erhalten Interessierte ein Erfassungsformular für ihre Antragsdaten. Wer für einen Dritten, auch für einen nahen Angehörigen oder für den Ehepartner, Briefwahl beantragen will, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen können aus Herstellungsgründen erst im Laufe der ersten beiden Maiwochen ausgeben sowie verschickt werden. Der Antrag kann aber bereits früher gestellt werden. Wer per Briefwahl wählt, muss dafür sorgen, dass seine Wahlbriefe für die Kommunalwahlen und die Europawahl rechtzeitig, spätestens bis Sonntag, 26. Mai 2019, 18 Uhr, eingegangen sind.

Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass sich Briefwähler nicht wundern sollen, wenn sie dennoch im Mai zusätzlich Stimmzettel zugesandt bekommen. Diese gehen aus organisatorischen Gründen standardmäßig an alle Wahlbenachrichtigten.

 

Wahlbezirke

Insgesamt gibt es in Gaggenau und den Stadtteilen 21 Urnenwahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke. Ob das Wahllokal mit dem Rollstuhl erreichbar ist, ergibt sich durch einen Vermerk auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Für den Wahlablauf und die Auszählung sind über 250 Personen, vorwiegend Mitarbeiter der Stadtverwaltung, freiwillige Bürger und ehemalige Mandatsträger im Einsatz.

 

Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl beantwortet das Bürgerbüro der Stadt Gaggenau, Tel. 07225 962-444, E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de