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Im Zentrum von Ottenau sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen ausgeschlossen werden.
Im Zentrum von Ottenau sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen ausgeschlossen werden.
© StVw

In Ottenau soll es keine Vergnügungsstätte im Bereich der nördlichen Ebersteinstraße geben. Der Gemeinderat stimmte am Montagabend dem Entwurf für den Bebauungsplan "Nördliche Ebersteinstraße – Steuerung der Nutzung" im Stadtteil Ottenau zu.

Mit dem Plan will das Gremium verhindern, dass sich in dem Nahversorgungsbereich Spielstätten ansiedeln. Konkreter Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war ein „Antrag auf Nutzungs­änderung“ in der Ebersteinstraße 2A, mit welchem die Nutzungsänderungen der vorhandenen Räumlichkeiten zu einer Spielothek beantragt wurde. Die Erfahrung auch in anderen Städte zeige, dass eine vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten innerhalb der Nahversorgungsbereiche oftmals zu negativen städtebau­lichen und sozialrelevanten Auswirkungen führt.  

Zum anderen droht ein sogenannter „Trading-Down"-Effekt. Der Begriff beschreibt das Phänomen, dass oftmals vorhandene innerortsübliche, tendenziell hochwertigere Angebote und Nutzungen Vergnügungsstätten meiden und aus deren Umfeld weichen. Im Juni 2018 war der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst worden, der die Errichtung bzw. Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausschließen soll. Nun stimmte das Gremium auch einheitlich dem Entwurf zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.