Kinderreispass
Bisher wurde für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr ein gesondertes Dokument, der sogenannte Kinderreisepass, ausgestellt. Aufgrund der Entscheidung des Bundestages wurde der Kinderreisepass zum 31. Dezember 2023 abgeschafft.
Seit dem 1. Januar 2024 läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der EU hinaus, ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.
Bitte erkundigen Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter "Sicher Reisen" welches Land welche Dokumente zur Einreise fordert.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Internetangebot des Bundesministeriums des Innern (BMI) - Reisepass und Personalausweis.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Bürgerbüro des Rathauses Gaggenau (07225/962-444) über die aktuellen Bearbeitungs-/Lieferzeiten der Dokumente.