Zur Löschung einer Grundschuld oder Hypothek ist die öffentlich beglaubigte Bewilligung des eingetragenen Gläubigers und bei entsprechender Eintragung auch der Grundschuld- oder Hypothekenbrief notwendig. Zudem kann eine Grundschuld oder Hypothek nur mit Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Eigentümer gelöscht werden.

Diese Zustimmung muss öffentlich beglaubigt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann in der Grundbucheinsichtsstelle erledigt werden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Unterlagen:

  • Löschungsbewilligung des Gläubigers
  • Grundschuld- oder Hypothekenbrief
  • Löschungszustimmung des/der Eigentümer
  • Lichtbildausweis

Gebühren

Gebühr: 23,80Euro