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Am 9. März soll der Nachtragshaushalt verabschiedet werden.
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Fast 45 Prozent weniger Gewerbesteuereinnahmen als geplant wird die Stadt Gaggenau in diesem Jahr verschmerzen müssen: Der im vergangenen Jahr erfolgte Einbruch der Gewerbesteuer sorgte dafür, dass die Stadtverwaltung nun– wie auch bereits für 2019 – erneut einen Nachtragshaushalt aufstellen musste.

Statt 21,5 Millionen Euro werden es voraussichtlich nur 12,2 Millionen Euro Einnahmen durch die Gewerbesteuer geben. Etwas ausgeglichen wird es dadurch, dass im Gegenzug weniger Gewerbesteuerumlagen auf die Stadt zukommen. Allerdings erwartet die Stadt auch etwas weniger Einkommensteueranteile, so dass die Stadt insgesamt mit einem Fehlbetrag von rund 11,7 Millionen Euro rechnet. Bei der Vorstellung des Nachtragshaushaltes schlug Oberbürgermeister Christof Florus dem Gemeinderat daher am Montagabend vor, die Grundsteuer B von 400 vom Hundert auf 430 vom Hundert und die Gewerbesteuer von bislang 375 vom Hundert auf 380 vom Hundert zu erhöhen. Die Grundsteuer war zuletzt im Jahr 2012 angepasst geworden, so dass die jetzige Erhöhung als Inflationsausgleich für die zurückliegenden sieben Jahre gesehen werden kann. Die letzte Gewerbesteuererhöhung liegt noch länger zurück und fällt nun auch moderat aus. Gleichzeitig wies Florus darauf hin, dass die Erhöhungen der Hebesätze nicht in Stein gemeißelt seien, sondern auch bei besserer Finanzlage wieder neu angepasst werden können. Um die Einnahmesituation weiter zu verbessern, werden einige Projekte und Maßnahmen zeitlich gestreckt. Begonnene Baumaßnahmen wie die Erweiterung der Merkurschule um Mensa und weitere Räume oder die Sanierung der Hans-Thoma-Schule sind ebenso außen vor wie das Waldseebad. Verschoben werden dagegen beispielsweise die Planungen für die Generalsanierung der Fußgängerzone. Frühestens 2023 sind hierfür wieder Mittel eingeplant. Dabei werde bei der Planung der Einzelhandel miteingebunden. Ebenfalls auf die Warteliste kommt die schon lange gewünschte Sanierung des Bürgersaals und Sitzungszimmers im Rathaus sowie die Sanierung des fünften Obergeschosses des Rathauses. Auch im Bereich der Personalkosten gelte es, diese nicht weiter zu erhöhen. Weiter wies Florus auf die gesetzliche Pflicht hin, alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen, um Fehlbeträge zu verringern sowie zu vermeiden.  Florus geht davon aus, dass sich der Fehlbetrag bis Ende 2020 auf 21,1 Millionen Euro belaufen wird. „Nach mensch­lichem Ermessen wird es uns nicht gelingen, diesen Fehlbetrag in der dafür vorgesehenen Zeit von drei Jahren durch Überschüsse auszugleichen“. Gleichzeitig geht die Stadt aber davon aus, dass sich die Situation in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 voraussicht­lich wieder entspannen wird. Die geringeren Ge­werbe­steuereinnahmen der Jahre 2019 und 2020 führen mit einer zwei­jährigen Verzögerung in den Jahren 2021 und 2022 zu höheren Einnahmen im kommunalen Finanzaus­gleich. Der Nachtragshaushalt weist 2020 einen Finanzierungsmittelbedarf von 32,7 Millionen Euro aus. Davon entfallen 26 Millionen Euro auf die Investitionstätigkeit. Die Liquidität (Rücklage) bezifferte Florus mit rund 6,2 Millionen Euro. Als sehr erfreulich wertet er die Tatsache, dass die Stadt auch weiterhin keine Darlehensaufnahmen benötigen werde.