Pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit ausländischem Abschluss

Bewerbungsfrist:
Bezahlung:
TVPöD

Anpassungsqualifizierung für ausländische Fachkräfte

Die Stadtverwaltung Gaggenau bietet ausländischen pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, die Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Berufsabschlüsse zu erlangen. Hierfür ist ein sogenannter Anpassungslehrgang erforderlich. Inhalt dieses Anpassungslehrganges ist unter anderem die praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten) sowie ein Fachbericht.

Voraussetzungen: 
• einen ausländischen Abschluss im Bereich Pädagogik
• einen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland – in diesem Bescheid teilt das Regierungspräsidium die Modalitäten des Anpassungslehrganges (u. a. Dauer) mit
• gute Deutschkenntnisse

Informationen über die Anerkennung von schulischen Bildungsnachweisen aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern sind beim Regierungspräsidium Stuttgart erhältlich:

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Abteilung 7 - Schule und Bildung

Tel.: 0711/904-17170
E-Mail:
anerkennungsstelle@rps.bwl.de

Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9-11.30 Uhr

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