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01.07.2020

Um die Ausbreitung des Corona-Virus auch weiterhin einzudämmen, müssen sich Personen die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, nach wie vor unverzüglich bei der Ortspolizeibehörde Gaggenau melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und Zuhause bleiben. Den betroffenen Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen muss das Gesundheitsamt Rastatt informiert werden.

Von der Regelung sind einige Personengruppen ausgenommen. Ebenso ist eine Ausnahme von der Quarantäne in begründeten Einzelfällen möglich. Wer Fragen dazu hat, kann sich im Bürgerbüro der Stadt Gaggenau melden. Zudem können die aktuellen Regelungen zur Verkürzung der Quarantäne durch Corona-Tests auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium nachgelesen werden.

Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet. Eine Ausnahme von der Quarantäne ist in begründeten Einzelfällen auf Antrag möglich. Der Antrag ist bei der Ortspolizeibehörde Gaggenau zu stellen.

  

Weitere Infos

Ortspolizeibehörde Gaggenau 
Tel. 962-614 oder per Mail an buergerbuero@gaggenau.de

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