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Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wirft viele Fragen für die Vereine auf.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wirft viele Fragen für die Vereine auf.
© StVw

Jüngst fand eine Informationsveranstaltung für Vereinsvorstände zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) statt. Viele Gaggenauer Vereine haben sich bereits im Vorfeld mit der Thematik befasst oder sie wurden von ihren jeweiligen Verbänden über die Neuerungen, die seit dem 25. Mai bestehen, unterrichtet.

Harry Petzold, Leiter der Stadtkasse und Datenschutzbeauftragter der Stadt Gaggenau, beantwortete bei dieser Veranstaltung grundsätzliche Fragen zum Thema Datenschutz im Verein. Sein Vortrag umfasste unter anderem Themen wie „Einwilligungserklärung“, „Haftung und Bußgelder“, „Homepage, Facebook und Bildrechte“, „Newsletter und Mitgliederdaten“ sowie „Weitergabe von Daten“.

Das Interesse war groß: Etwa 50 Vereinsvorstände und Mitglieder folgten der Einladung der Abteilung „Gesellschaft und Familie“ in den Bürgersaal. Dem Datenschutzbeauftragten der Stadt gelang es, die Unsicherheit der Vorstände etwas zu beseitigen, indem er Fragen aus dem Publikum beantwortete. „Brauchen wir von jedem einzelnen Vereinsmitglied eine schriftliche Einwilligungserklärung?“, fragte ein Vereinsmitglied. Petzold erklärte, dass es empfehlenswert sei, von jedem Mitglied eine unterschriebene Einverständniserklärung vorliegen zu haben. Souverän beantwortete Petzold Fragen der Teilnehmer und ging dabei insbesondere auf die Gefahren ein. „Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen können zu Bußgeldern führen“, erklärte Harry Petzold.

Einige Vereinsvorstände suchten nach dem informativen Vortrag das persönliche Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt, um noch einige offene Fragen zu klären. Abteilungsleiterin Carmen Merkel wies die Vereine darauf hin, dass die Verwaltung mit der Veranstaltung mehr Klarheit in die herrschende Unsicherheit unter den Vereinen bringen wollte und deshalb den städtischen Datenschutzbeauftragten gebeten habe, die wesentlichen Punkte zu erläutern. Eine datenschutzrechtliche Beratung durch ihn ist nicht möglich. Hier helfen die Verbände weiter. Zudem gibt es hilfreiche Informationen rund um das Thema der neuen Datenschutzgrundverordnung nachfolgend zum Herunterladen und unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de