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Mirco Rothenberger zwischen zwei startklaren Räumfahrzeugen.
Mirco Rothenberger zwischen zwei startklaren Räumfahrzeugen.
© StVw

Vor einem Wintereinbruch mit Schnee und Eis ist Gaggenau und seine Stadtteile in diesem Winter bislang verschont geblieben. Der Winter ist aber bekanntlich lang und die Technischen Betriebe gerüstet. Etwa 180 Kilometer Straßen und Wege, Bushaltestellen, Geh- und Radwege sowie die AVG Haltestellen im gesamten Stadtgebiet sind zu räumen und streuen.

„Für den Winterdienst werden insgesamt 50 Mitarbeiter in Wechselschichten eingesetzt“, erläutert Mirco Rothenberger von den Technischen Betrieben. „Die Mitarbeiter besetzen die Räumfahrzeuge und bilden Handkolonnen für die Durchführung an nicht befahrbaren Stellen“ ergänzt er. Für verschiedene Bereiche werden zusätzlich Fremdfirmen eingesetzt.

Geräumt wird nach Abfolge eines Prioritätenplans in drei Stufen, wobei Durchgangsstraßen mit überörtlicher Bedeutung, Brücken sowie die AVG Haltestellen an erster Stelle stehen.

An zweiter Stelle stehen Sammelstraßen, die zu Durchgangstraßen führen. An dritter Stelle folgen Anliegerstraßen, in denen so gut wie kein Durchgangsverkehr herrscht sowie kleine Straßen und Wege. Je nach Witterung variieren die Prioritäten.

„Die B462 sowie Land- und Kreisstraßen gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich der Technischen Betriebe“, erläutert Rothenberger, dass diese von der Straßenmeisterei des Landkreises Rastatt betreut werden.

Außerdem bittet die Stadtverwaltung darum, dass es an einzelnen Tagen, beispielsweise bei dauerhaftem Schneefall passieren kann, dass nicht immer alle Prioritäten wie gewünscht und geplant abgearbeitet werden können. „Wir können leider nicht alle Straßen innerhalb kürzester Zeit räumen“, bittet Rothenberger die Verkehrsteilnehmer deshalb auch darum, die Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen. Damit die Räumfahrzeuge möglichst zügig und ungehindert durch die Straßen fahren können, ist es nötig, dass die Durchfahrt nicht behindert wird. Räumfahrzeuge haben eine Breite von rund drei Metern. „Im schlimmsten Fall müssen wir die Räumung abbrechen, wenn wir nicht durchkommen“, hofft Rothenberger daher auf die Unterstützung der Autobesitzer.

Die Stadtverwaltung erinnert zudem die Grundstückseigentümer daran, dass sie nach der städtischen Satzung zur Räum- und Streupflicht zum Winterdienst auf Flächen vor ihrem Grundstück wie Gehwege verpflichtet sind.