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Es ist eine der Fragen, die vielen Familien besonders unter dem Nagel brennt. Müssen Kosten für die Kinderbetreuung oder den Mittagstisch bezahlt werden, obwohl die Angebote nicht in An­spruch genommen werden können? „Es ist absolut nachvollziehbar, dass viele Familien diese Frage aktuell umtreibt“, zeigt Oberbürgermeister Christof Florus Verständnis und ist deshalb froh, dass er stadtweit mit allen Trägern eine Lösung finden konnte. Diese sieht aktuell so aus, dass die Beiträge für den Monat April 2020 nicht abge­bucht, sondern die Erhebung zunächst ausgesetzt wird. Davon ausge­nommen sind jedoch die Ent­gelte für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung.

Oberbürgermeister Christof Florus ist der katholischen und evangelischen Kirche sowie den freien Trägern dank­bar, dass sie den Weg mitgehen und die Familien in der schwierigen Zeit wenigstens diese Sorge ab­nehmen. Lediglich drei Kindertageseinrichtungen (Oberweier, Freiolsheim und Hörden) sind in städtischer Regie. Der in Gaggenau jetzt eingeschlagene Weg in Sachen Elternbeiträge entspricht einer Empfehlung, auf die sich die kommunalen Spitzenverbände und die 4-Kirchenkonferenz am Dienstag verständigt haben. OB Florus hofft zugleich, dass es schon bald zu Ver­handlungen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden über eine Beteiligung des Landes an den Ausfallkosten der Kommunen und der Kindertages­ein­richtungen kommen wird.

Neben den Betreuungs­ent­gelten in den Kinder­tageseinrichtungen setzt die Stadt im April auch die Erhebung von Bei­trägen für die ergänzende kommunale Betreuung an Ganztages­schulen, Randzeitenbetreuung (Verlässliche Grund­schule) und das Essensgeld aus, soweit keine Notbetreuung in An­spruch genommen wird. Bei der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau in der Trägerschaft des Musikschulvereins wird ebenfalls angemessen auf die aktuelle Lage reagiert. Soweit Lehrer und Schüler dort nicht die Mög­lichkeit eines Fernunterrichts nutzen, wird die Ab­buchung der Unterrichts­entgelte für den Monat April 2020 ebenfalls ausgesetzt.

Nachdem bei den meisten Familien Einzugs­er­mächtigungen vorliegen, brauchen Familien, die städtische Einrichtungen nutzen, nicht selbst tätig werden. Die Abbuchung wird direkt durch die Stadt­kasse gestoppt. Die Musikschule und die freien Träger von Betreuungseinrichtungen haben signalisiert, ent­sprechend zu verfahren.