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Im Kern geht es um die Anpassung der Einnahmestruktur. Für einen Großteil der Kunden, die Stadtwerke rechnen mit über 90 Prozent, wird sich durch die Satzungsänderung wenig verändern.

Die derzeitigen Kosten des Wassers pro Kubikmeter sind seit dem Jahre 2006 unverändert. Auch die jetzt erfolgte Änderung der Wassersatzung sieht keine Änderung der Kosten für das Frischwasser vor.

Allerdings bildet die jetzige allgemein übliche Preisstruktur nicht die tatsächliche Kostenstruktur von Frischwasser zu Grundkosten ab. Die Grundkosten liegen bei etwa 80 Prozent. Daher wird schon seit einiger Zeit von den Verbänden angeregt, die Einnahmestruktur anzupassen und möglichst auf ein Level von 50% Frischwasser zu 50% Grundkosten einzustellen. Hierzu haben die Verbände ein Kalkulationstool entwickelt, mit dem das Verursacherprinzip von hoher Inanspruchnahme zum Verbrauchsverhalten abgebildet wird. Gerechnet wird nunmehr mit Mehrkosten von sechs Euro pro Jahr für etwa 90 Prozent der Kunden.

Kunden, die durch ihre Verbrauchsanforderung, ausgedrückt durch größere Wasserzähler, mehr zum Fixkostenanteil beitragen, werden über das von den Verbänden zur Verfügung gestellte Kalkulationstool gewichtet und entsprechend stärker und gerechter an den Kosten beteiligt.