Wohngeld

Mieter einer Wohnung mit finanziellen Schwierigkeiten, die Mietzahlungen aufzubringen, können einen Mietzuschuss beantragen. Das gilt analog für Haus- oder Wohnungseigentümer mit hohen finanziellen Belastungen, die zu gewährende Leistung wird als Lastenzuschuss bezeichnet.

Ob und in welcher Höhe Ihnen Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zusteht, hängt u.a. von der Anzahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab.

Weitere Auskünfte und die erforderlichen Anträge erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde im Ausländer- und Sozialwesen.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld bietet auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf seiner Internetseite.