Gaggenauer Familien- und Sozialpass

Erweiterung zur "Sozialregion Mittelbaden"

Die mit dem Familien- und Sozialpass ausgegebenen Wertmarken im Gesamtwert von 15 Euro können auch für Leistungen von verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in Bühl, Rastatt und Baden-Baden genutzt werden. Die Annahmestellen der anderen Städte sind in der Tabelle aufgelistet.

Antragsberechtigte sind folgende und mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldete Personen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien oder Alleinerziehende, die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mindestens 50 % Schwerbehinderung) in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
  • Wohngeldbezieher
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach SGB II
  • Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, bei denen bei mindestens einem Elternteil eine Behinderung vorliegt. Die Behinderung muss mit folgendem Merkzeichen verbunden sein: aG, BI, GI, TBI, H
     

Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung entsprechend nachzuweisen durch:

  • Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder
  • Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern)
  • Vorlage des Schwerbehindertenausweises bei schwerbehindertem Kind oder einem Elternteil
  • Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde
  • Leistungsbescheid des Jobcenters
  • Leistungsbescheid des Sozialamtes
     

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass ist während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gaggenau (Erdgeschoss) erhältlich.