Die Gaggenauer Woche ist das offizielle Mitteilungsblatt mit Amtsblatt der Stadt Gaggenau und erscheint wöchentlich kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger. Um eine einheitliche, rechtlich einwandfreie und hochwertige Darstellung zu gewährleisten, gelten unter anderem folgenden Regelungen:
- Titelseite
Die Titelseite der Gaggenauer Woche wird zentral von der Stabsstelle Medien und Kommunikation der Stadt Gaggenau gestaltet. Vereine, die einen Titel für ein Vereinsjubiläum oder eine größere Veranstaltung haben möchten, sollten möglichst frühzeitig eine Anfrage an die Stabsstelle richten. Dies gilt auch für die „Teaser“ auf der linken Seite des Titelblattes. Die Gestaltung erfolgt durch die Stadt. Eine eigenständige Gestaltung durch Vereine ist in Absprache möglich. Eine Veröffentlichung liegt im Ermessen der Redaktion. Titelbilder dürfen keine politischen, kommerziellen oder werblichen Botschaften enthalten. Plakate und Flyer werden in der Regel nicht auf dem Titel veröffentlicht.
- Verwendung von Bildern
Vereine sind verpflichtet, nur solche Bilder einzureichen, deren Nutzungs- und Urheberrechte eindeutig geklärt sind. Es dürfen nur eigene Bilder oder solche verwendet werden, für die eine Genehmigung des Urhebers vorliegt. Bei Bildern, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, muss eine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bilder müssen in guter Qualität (mind. 300 dpi) vorliegen. Es dürfen keine Logos, Wasserzeichen oder fremde Markenzeichen auf den Bildern sichtbar sein, es sei denn, sie sind Bestandteil einer offiziell genehmigten Veranstaltung.
- Texte
Die Stadt Gaggenau behält sich vor, eingereichte Inhalte redaktionell zu überarbeiten oder die Veröffentlichung abzulehnen, sofern sie nicht den Richtlinien entsprechen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Zudem muss das jeweilig aktuelle Redaktionsstatut für die Gaggenauer Woche beachtet werden. Dies beinhaltet Angaben zu zulässigen Inhalten, Form, Fristen und Textlänge. Es ist auf der Startseite des Redaktionssystems „Artikelstar“ nachlesbar.
- Redakteure
Jeder Verein hat die Möglichkeit für seinen Schriftführer und/oder Presseverantwortlichen einen Zugang zum „Artikelstar“ zu erhalten, dem Redaktionssystem der Gaggenauer Woche. Hierzu reicht es aus, sich bei der Stabsstelle Medien und Kommunikation zu melden.
Kontaktadresse:
Beiträge, Bildvorschläge und alle Anfragen zur Öffentlichkeitsarbeit bitten wir Sie an die folgende Kontaktadresse zu richten:
Stabstelle Medien und Kommunikation
Telefon: 07225 962-405
E-Mail: medien-kommunikation@gaggenau.de