Die Stadt Gaggenau ist stolz auf ihre Vereine. Ob in Sport, Kultur, Soziales, Brauchtum, Natur oder Bildung – sie bereichern unser aller Leben und bringen Menschen zusammen. Dieses Engagement verdient Anerkennung, Unterstützung und Wertschätzung.

Um die Arbeit der Vereine noch besser zu begleiten, stellen wir auf dieser Seite ab sofort einen digitalen Leitfaden für Vereine zur Verfügung. Mit dem Leitfaden möchten wir Ehrenamtliche in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und die Zusammenarbeit mit unserer Stadtverwaltung erleichtern. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontakte.

Danke, dass Sie unsere Stadt und ihre Ortsteile lebendig, vielfältig und lebenswert machen!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen nach Themen sortiert:

Bitte melden Sie Ihren Verein bei der Stadtverwaltung an, damit wir Sie in unseren Vereinsverteiler aufnehmen können.

Dafür benötigen wir:
- Vereinsname
- Kontaktdaten der Vorstandschaft
- Vereinsregisterauszug
- Aktuelle Satzung
- Informationen zu den Vereinsaktivitäten

Bitte teilen Sie uns etwaige Vorstandsänderungen Ihres Vereins stets zeitnah mit. 

Die Stadt Gaggenau unterstützt Gaggenauer Vereine auf unterschiedliche Weise:

- Finanzielle Vereinsförderung gemäß den Förderrichtlinien
- Sachleistungen (z. B. Nutzung städtischer Räume)
- Informationen & sonstige Unterstützung

Die aktuellen Vereinsförderrichtlinien der Stadtverwaltung Gaggenau finden Sie hier.

Neben der Überlassung von Vereinsräumlichkeiten, können für einzelne Veranstaltungen städtische Hallen und einzelne kleinere Räumlichkeiten angemietet werden.

Bitte wenden Sie sich hierzu an

Städtische Hallen und Räumlichkeiten:  
Abteilung Gesellschaft und Familie
Telefon: 07225 962-518 oder -527
E-Mail: gesellschaft-familie@gaggenau.de


Jahnhalle:

Kulturbüro
Telefon: 07225 962-513
E-Mail: kultur@gaggenau.de

 

Bitte beachten Sie:
- Frühzeitige Reservierung per Antrag notwendig
- Hier geht es zum Online-Formular für städtische Hallen und sonstige Räumlichkeiten 
- Hier geht es zum Online-Formular für die Jahnhalle
- Einhaltung der Hallenbedingungen (können bei Antragstellung erfragt werden)
- Die aktuelle Benutzungsentgeltregelung finden Sie hier.
- Veranstaltungen in städtischen Räumen werden aufgrund des Anwohnerschutzes grundsätzlich hinsichtlich der Veranstaltungsdauer auf 1.00 Uhr in der Nacht begrenzt.

Sofern bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkauft werden, muss in der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Schankerlaubnis beantragt werden.

Wenn die Veranstaltung in einer städtischen Räumlichkeit stattfindet, kann mit dem Hallenantrag die Schankerlaubnis mit beantragt werden. Die Schankerlaubnis wird dann automatisch bearbeitet und dem Verein zugestellt.

Kontaktadresse: 
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07225 962-607
E-Mail: sicherheit-ordnung@gaggenau.de

Die Sondernutzung von städtischen Plätzen/Freiflächen ist in der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die notwendige Schankerlaubnis kann dort mit beantragt werden.

Kontaktadresse: 
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon 07225 962-617
E-Mail: sicherheit-ordnung@gaggenau.de

Die Vereine aus Gaggenau können auf der Homepage der Stadt Gaggenau veröffentlicht werden. Hierzu bitten wir um schriftliche Mitteilung, welche Daten Ihres Vereins auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden können. Ihre Daten können Sie hier einsehen: Vereine - Stadt Gaggenau

Ansprechpartnerin:  
Abteilung Gesellschaft und Familie
Katharina Twardon
Telefon: 07225 962-514
E-Mail: gesellschaft-familie@gaggenau.de

Der Veranstaltungskalender auf der städtischen Homepage und in der Bürger-App dient als zentrale Plattform auch für weitere Veröffentlichungen. Die Vereine werden gebeten, rechtzeitig ihre Veranstaltungen über den Link: Veranstaltung melden - Stadt Gaggenau einzureichen und Absagen sowie Änderungen ebenso rechtzeitig mitzuteilen. 

Kurzfristige Änderungen für den Veranstaltungskalender bitte an: stadt-info@gaggenau.de

Kontaktadresse: 
Stadt-Info Gaggenau
Telefon: 07225 962-615 
E-Mail: stadt-info@gaggenau.de

Die Gaggenauer Woche ist das offizielle Mitteilungsblatt mit Amtsblatt der Stadt Gaggenau und erscheint wöchentlich kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger. Um eine einheitliche, rechtlich einwandfreie und hochwertige Darstellung zu gewährleisten, gelten unter anderem folgenden Regelungen:

- Titelseite
Die Titelseite der Gaggenauer Woche wird zentral von der Stabsstelle Medien und Kommunikation der Stadt Gaggenau gestaltet. Vereine, die einen Titel für ein Vereinsjubiläum oder eine größere Veranstaltung haben möchten, sollten möglichst frühzeitig eine Anfrage an die Stabsstelle richten. Dies gilt auch für die „Teaser“ auf der linken Seite des Titelblattes. Die Gestaltung erfolgt durch die Stadt. Eine eigenständige Gestaltung durch Vereine ist in Absprache möglich. Eine Veröffentlichung liegt im Ermessen der Redaktion. Titelbilder dürfen keine politischen, kommerziellen oder werblichen Botschaften enthalten. Plakate und Flyer werden in der Regel nicht auf dem Titel veröffentlicht.

- Verwendung von Bildern
Vereine sind verpflichtet, nur solche Bilder einzureichen, deren Nutzungs- und Urheberrechte eindeutig geklärt sind. Es dürfen nur eigene Bilder oder solche verwendet werden, für die eine Genehmigung des Urhebers vorliegt. Bei Bildern, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, muss eine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bilder müssen in guter Qualität (mind. 300 dpi) vorliegen. Es dürfen keine Logos, Wasserzeichen oder fremde Markenzeichen auf den Bildern sichtbar sein, es sei denn, sie sind Bestandteil einer offiziell genehmigten Veranstaltung.

- Texte
Die Stadt Gaggenau behält sich vor, eingereichte Inhalte redaktionell zu überarbeiten oder die Veröffentlichung abzulehnen, sofern sie nicht den Richtlinien entsprechen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Zudem muss das jeweilig aktuelle Redaktionsstatut für die Gaggenauer Woche beachtet werden. Dies beinhaltet Angaben zu zulässigen Inhalten, Form, Fristen und Textlänge. Es ist auf der Startseite des Redaktionssystems „Artikelstar“ nachlesbar.

- Redakteure
Jeder Verein hat die Möglichkeit für seinen Schriftführer und/oder Presseverantwortlichen einen Zugang zum „Artikelstar“ zu erhalten, dem Redaktionssystem der Gaggenauer Woche. Hierzu reicht es aus, sich bei der Stabsstelle Medien und Kommunikation zu melden.

Kontaktadresse:
Beiträge, Bildvorschläge und alle Anfragen zur Öffentlichkeitsarbeit bitten wir Sie an die folgende Kontaktadresse zu richten:  

Stabstelle Medien und Kommunikation
Telefon: 07225 962-405
E-Mail: medien-kommunikation@gaggenau.de

Die Stadt Gaggenau unterstützt die Vereine auch auf den sozialen Medien. Wenn eine Bewerbung von Veranstaltungen erfolgen soll, bitte die Stadt Gaggenau im Post erwähnen. So kann der Beitrag beispielsweise auf Instagram durch die Stadt repostet werden. Es muss sich dabei allerdings um Veranstaltungen handeln, die für die Öffentlichkeit interessant sind und von dieser auch besucht werden können. Proben, Vereinsausflüge und andere interne Veranstaltungen werden nicht repostet. Ebenso auch nicht Nachberichte, da die Ankündigung von Veranstaltungen im Vordergrund stehen soll. Die Stadt veröffentlicht freitags zudem immer ihre Wochenendtipps in Facebook, Instagram und WhatsApp. Die Auswahl wird von der Stadt getroffen.

Kontaktadresse:
Beiträge, Bildvorschläge und alle Anfragen zur Öffentlichkeitsarbeit bitten wir Sie an die folgende Kontaktadresse zu richten:  

Stabstelle Medien und Kommunikation
Telefon: 07225 962-405
E-Mail: medien-kommunikation@gaggenau.de

Die Neugründung eines Vereins, Änderungen im Vorstand oder in der Satzung sind zeitnah dem Vereinsregister Mannheim zu melden. Die Eintragung sichert dem Verein die Rechtsfähigkeit. Für die Eintragung benötigen Sie eine beglaubigte Unterschrift.
Diese können Sie im Rathaus Gaggenau erhalten. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Kontaktadresse:
Abteilung Liegenschaften
Telefon: 07225 962-506
E-Mail: ratschreiber@gaggenau.de


Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllte Änderungsmitteilung, bitte noch nicht unterschreiben!
- Das unterschriebene Protokoll der Versammlung.
- Freistellungsbescheid des Vereins, dann ist die Beglaubigung kostenfrei.
- Personalausweise vom Vorstand / Achtung: Bitte prüfen Sie vorher Ihre Vereinssatzung; Wer ist gemäß §26 BGB vertretungsberechtigt im Verein?

Wichtig: Erst beim Termin im Rathaus unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular für das Registergericht und erhalten anschließend die Unterschriftsbeglaubigung.   

Die Unterlagen, samt Protokoll reichen Sie anschließend beim Amtsgericht/Registergericht in Mannheim ein.

Das Amtsgericht verwaltet das Vereinsregister, in dem eingetragene Vereine (e.V.) mit ihrer Satzung und den aktuellen Vorstandsmitgliedern geführt werden.

Amtsgericht Mannheim – Vereinsregister
68149 Mannheim
Telefon: 0621 292-0
E-Mail: poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de

Die wichtigsten Informationen rund um das Vereinsregister, sowie die dazugehörigen Formulare zur Neugründung eines Vereins oder der Änderung der Vorstandschaft finden Sie auf der folgenden Homepage: Amtsgericht Mannheim - Vereinsregister

Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Angelegenheiten eines Vereins zuständig. Bereits nach der Gründung eines Vereins sollte dieser beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden – insbesondere, wenn er die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen möchte.

Ein als gemeinnützig anerkannter Verein profitiert von steuerlichen Vorteilen (z. B. Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer) und darf Spendenbescheinigungen ausstellen.

Auch während des laufenden Vereinsbetriebs ist das Finanzamt Ansprechpartner, z. B. für:
- Fragen zur Gemeinnützigkeit und deren Voraussetzungen (z. B. korrekte Satzung, satzungsgemäße Mittelverwendung)
- Fragen zur Körperschaftssteuer
- Abgabe von Steuererklärungen
- Beratung bei Unsicherheiten rund um Buchführung, Spenden oder Veranstaltungen mit Einnahmen

Tipp: Änderungen der Satzung, des Vereinszwecks sollten dem Finanzamt stets mitgeteilt werden, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.

Kontaktadresse:
Finanzamt Rastatt
An der Ludwigsfeste 3
76437 Rastatt

Telefon: 07222 978-0

Wenn bei Vereinsveranstaltungen Musik abgespielt oder öffentlich aufgeführt wird – egal ob live oder von Tonträgern – muss die Veranstaltung in der Regel bei der GEMA angemeldet werden.

Welche Regeln und Tarife es gibt, sollten Sie am besten direkt bei der GEMA anfragen. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie auf der Homepage der GEMA:
Müssen wir als Verein unsere Vereinsveranstaltungen bei der GEMA anmelden?
oder über die Telefonnummer: 030 1200210-53

Vereine kommen an einigen rechtlichen Grundlagen nicht vorbei. Auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg sind die wichtigsten Informationen, Rechtwegweiser und Themenbereiche übersichtlich zusammengefasst. Dort erfahren Sie mehr zur Vereinsgründung, Gemeinnützigkeit, Ehrenamtspauschalen sowie vielen weiteren Themen: Vereine - Serviceportal Baden-Württemberg