Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er wird deshalb so bezeichnet, weil er in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Spiegelbild der örtlichen Gemeinschaft darstellt und an Stelle der Bürgerschaft die wichtigen Entscheidungen für die Gemeinde treffen soll.
Er ist darüber hinaus das Hauptorgan der Gemeinde. Diese Stellung wird vor allem dadurch gekennzeichnet, dass dem Gemeinderat die kommunalpolitische Führung zukommt, indem er für die Entscheidung der wichtigsten Gemeindeangelegenheiten zuständig ist.
Das zweite Organ ist der Oberbürgermeister. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderates. Gemeinderat und Oberbürgermeister haben nach der Gemeindeordnung einen klar definierten Zuständigkeitsbereich.
Dem Oberbürgermeister kommen die "Geschäfte der laufenden Verwaltung" zu, die er eigenverantwortlich erledigt. Darüber hinaus ist er zuständig für die ihm vom Gemeinderat delegierten Aufgaben.
Die Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 brachte folgendes Ergebnis: