Zuständigkeitsbereich Gemeinsamer Gutachterausschuss

Kontakt

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau
Geschäftsstelle
Hauptstraße 73
76571 Gaggenau
Telefon: 07225 / 962-502, -504 und -506
E-Mail:

Öffnungszeiten

!Terminvereinbarung erforderlich
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau besteht als selbstständige und unabhängige Behörde seit Januar 2019. Die Aufgaben der ehemaligen Gutachterausschüsse der Städte Gaggenau, Gernsbach und Kuppenheim sowie den Gemeinden Bischweier, Forbach, Weisenbach und Loffenau wurden mittels öffentlich-rechtlicher Vereinbarung auf die Große Kreisstadt Gaggenau übertragen.

Die wesentlichen Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses leiten sich in erster Linie aus dem Baugesetzbuch ab. Diese sind insbesondere:

  • das Führen einer Kaufpreissammlung,
  • das Ermitteln von Bodenrichtwerten,
  • das Erstatten von Verkehrswertgutachten und
  • das Ableiten sonstiger, zur Wertermittlung notwendiger Daten. 

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss hat für seinen Zuständigkeitsbereich flächendeckend Bodenrichtwerte abgeleitet, die im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg "BORIS-BW" kostenfrei verfügbar sind und dort abgerufen werden können.

Darüber hinaus werden gegen Gebühr auch schriftliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt. Hierfür ist ein formloser schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle einzureichen.

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Grundstücksbewertung

Bei Bedarf können Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses beantragt werden. Die Geschäftsstelle steht vorab für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. Die Gebühren für ein Verkehrswertgutachten richten sich neben dem tatsächlichen Aufwand auch nach der Höhe des Verkehrswertes.

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Kaufpreissammlung

Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau werden durch die Notare Kopien der Kaufverträge übermittelt, die das Gebiet der Städte Gaggenau, Gernsbach und Kuppenheim sowie der Gemeinden Forbach, Bischweier, Loffenau und Weisenbach betreffen. Die Kaufverträge bilden die Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und zur Ableitung sonstiger, zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

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