Grundstücksbewertung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung,Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen

In Baden -Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachten 

Alternativ können Sie auch das unten stehende Formular ausdrucken und per Post oder persönlich einreichen.

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

- Eigentümer und Eigentümerinnen oder
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen
Gutachterausschusses der großen Kreisstadt Gaggenau sowohl vor Ort als auch online
beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit,
welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie
bewertet haben möchten.

Grundstücksbewertung online beantragen
• Die Grundstücksbewertung kann direkt online beantragt werden
• Nachdem das Formular “Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert
von Grundstücken“ mit mindestens den Pflichtfeldern ausgefüllt ist, können Sie dieses
über den Button „senden“ an den Gutachterausschuss abschicken
• Der Gutachterausschuss wird den Antrag prüfen und mit Ihnen bez. des weiteren
Vorgehens Kontakt aufnehmen

Besonderheit Antragsteller ist nicht Eigentümer:
Der Eigentümer ist abweichend vom Antragsteller? Dann benötigen wir neben der
Unterschrift des Antragstellers zusätzlich die Eigentümerunterschrift. Sie haben 2
Möglichkeiten diese im Online Antrag einzufügen:

1. Direkt vom Eigentümer unterschreiben lassen wenn dieser anwesend ist. Sie können
das Formular auch bis zu 3 Monate Zwischenspeichern falls Sie den Eigentümer zu einem
späteren Zeitpunkt persönlich sehen.

2. Unterschrift via E-Mail anfordern. Klicken Sie hierfür die Checkbox „Eigentümerunterschrift via E-Mail anfordern“.

Grundstücksbewertung vor Ort im Rathaus beantragen:
Gerne können Sie den Antrag direkt bei und mit dem Gutachterausschuss beantragen
beantragen.
Hinweis: Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
- die rechtlichen Gegebenheiten
Dazu zählen:
- der Entwicklungszustand
- der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
- der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
- Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau-und Planungsrecht
- die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
- Grundstücksgröße
- Grundstücksgestalt
- Bodenbeschaffenheit
- Bebauung
- die Lage des Grundstücks

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lageplänen, Dokumente Photovoltaik, Mietverträge) notwendig sein. Sofern Sie den online Antrag nutzen, können diese, ausgenommen der Antragsberechtigung, auch per Post oder persönlich beim Gutachterausschuss nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Gutachten über den Grundstückswert gebührenpflichtig sind.

Gutachterausschussgebührensatzung