Landtagswahl 2026 mit einigen Neuerungen
Am 8. März 2026 finden in Baden-Württemberg die Landtagswahlen statt. Bei dieser Wahl gilt ein neues Wahlrecht. So dürfen dieses Mal auch 16-Jährige wählen und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Zwei Stimmen
Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht sicher in den Landtag ein. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 70 Wahlkreise. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird künftig wie bei der Bundestagswahl die Partei gewählt. Für die Zweitstimme muss jede Partei eine Landesliste mit Politikerinnen und Politikern aufstellen. Da sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammensetzt, kommen mindestens 50 Kandidaten über die Landeslisten der Parteien in den Landtag.
16-Jährige dürfen wählen
Im Jahr 2026 dürfen nun auch junge Menschen ab 16 Jahren wählen, die Altersgrenze lag bisher bei 18. Die Stimme in Gaggenau abgeben darf außerdem, wer seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat - und wer im Wählerverzeichnis der Stadt Gaggenau aufgeführt ist.
Briefwahl kann über mehrere Wege beantragt werden
Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen schriftlich, per E-Mail, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder direkt hier beantragt werden.
Anträge für die Briefwahl sind bis zum Freitag, 6. März, 15 Uhr, möglich. Wer seine Unterlagen per Post zurücksenden will, dem empfiehlt die Stadt diese rechtzeitig abzusenden. Alternativ können die roten Wahlbriefe im Bürgerbüro abgegeben werden oder im Rathaus-Briefkasten eingeworfen werde. Möglich ist es auch, die Unterlagen direkt im Wahlbüro der Stadt abzuholen und dort direkt zu wählen.
Mehr Infos: https://www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg
Informationen für Parteien und Gruppierungen zur Wahlplakatierung und zu Wahlinfoständen sind hier zu finden.
