Zentrale Anlaufstelle "Flucht und Integration"
Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis, steht die Anschlussunterbringung an. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und für Unterkünfte zu sorgen.
Neben der Organisation und Verwaltung von Unterbringungen entwickelt die Stadt auch Integrationsprozesse mit dem Ziel des friedlichen Zusammenlebens der in Gaggenau lebenden Menschen, sowie der gleichberechtigten Teilhabe aller Gaggenauer am gesellschaftlichen Leben.
In der Abteilung Gesellschaft und Familie befindet sich die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Fragen rund um die Themen Flucht und Integration.
Die Aufgaben der Anlaufstelle Flucht und Integration:
- Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Integration
- Koordination aller beteiligten Akteure (Migranten, Bildungseinrichtungen, Ämter, Vereine, Ehrenamtliche, Interessierte, Unternehmen, …)
- Aufbau und Pflege eines Integrationsnetzwerkes
- Förderung und Begleitung einer nachhaltigen Integration von Geflüchteten gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises Rastatt
- Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung
- Unterstützung und Vernetzung der ehrenamtlich Tätigen
- Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungen, Projekten, Angeboten
Wichtige Hinweise zu Flüchtlingen im Landkreis Rastatt finden Sie auch auf der Website des Landkreises.
Die aktuelle Übersicht der Sprechzeiten der Sozialberatung in Gaggenau finden Sie hier.
Was bedeutet Integration?
Der Begriff Integration unterliegt vielseitigen Definitionen und Herangehensweisen. Nach den §§ 2 und 3 des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PartIntG BW) soll Integration eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens über soziale und ethnische Grenzen hinweg verwirklichen und auf diese Weise das friedliche Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft sichern. Des Weiteren ist Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Menschen abhängt (Quelle: Verwaltungsvorschrift Integrationsbeauftragte – VwV IB).