Gesellschaft und Familie
Leitung: Carmen Merkel
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
Telefon: 07225 962-5000
Fax: 07225 962-377
E-Mail:

Öffnungszeiten

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Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr



Zentrale Anlaufstelle "Flucht und Integration"

Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis, steht die Anschlussunterbringung an. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und für Unterkünfte zu sorgen.

Neben der Organisation und Verwaltung von Unterbringungen entwickelt die Stadt auch Integrationsprozesse mit dem Ziel des friedlichen Zusammenlebens der in Gaggenau lebenden Menschen, sowie der gleichberechtigten Teilhabe aller Gaggenauer am gesellschaftlichen Leben.

In der Abteilung Gesellschaft und Familie befindet sich die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Fragen rund um die Themen Flucht und Integration.

Die Aufgaben der Anlaufstelle Flucht und Integration:

  • Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Integration
  • Koordination aller beteiligten Akteure (Migranten, Bildungseinrichtungen, Ämter, Vereine, Ehrenamtliche, Interessierte, Unternehmen, …)
  • Aufbau und Pflege eines Integrationsnetzwerkes
  • Förderung und Begleitung einer nachhaltigen Integration von Geflüchteten gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises Rastatt
  • Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung
  • Unterstützung und Vernetzung der ehrenamtlich Tätigen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungen, Projekten, Angeboten

Wichtige Hinweise zu Flüchtlingen im Landkreis Rastatt finden Sie auch auf der Website des Landkreises.

Die aktuelle Übersicht der Sprechzeiten der Sozialberatung in Gaggenau finden Sie hier.

 

Was bedeutet Integration?

Der Begriff Integration unterliegt vielseitigen Definitionen und Herangehensweisen. Nach den §§ 2 und 3 des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PartIntG BW) soll Integration eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens über soziale und ethnische Grenzen hinweg verwirklichen und auf diese Weise das friedliche Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft sichern. Des Weiteren ist Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Menschen abhängt (Quelle: Verwaltungsvorschrift Integrationsbeauftragte – VwV IB).

 

Ehrenamtliches Engagement

Neue Ehrenamtliche sind jederzeit herzlich willkommen!

Die Flüchtlingshilfe hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Viele Aufgaben werden heute durch das Integrationsmanagement des Landratsamtes übernommen. Dennoch bleibt ehrenamtliches Engagement in vielen Bereichen wichtig. Der Unterstützungsbedarf ist von Person zu Person unterschiedlich. Ehrenamtliche leisten vor allem Hilfe zur Selbsthilfe und begleiten Geflüchtete auf dem Weg in ein eigenständiges Leben. Die soziale Beratung erfolgt hauptsächlich durch das Landratsamt sowie Fachstellen wie die Caritas, die Diakonie oder das Deutsches Rotes Kreuz. Ehrenamtliche können dabei ergänzend unterstützen. Ein besonders wichtiger Bereich ist die Sprachförderung – etwa durch Sprachpatenschaften, Sprachtandems, Lern-Buddys oder ehrenamtliche Sprachkurse. Gute Deutschkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für gelingende Integration. Ebenso wichtig sind Begegnungen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Einbindung geflüchteter und neu zugezogener Menschen in das Leben in der Stadt Gaggenau – zum Beispiel bei Festen, Freizeitangeboten oder im Vereinsleben – schafft Kontakte, Vertrauen und Orientierung. Ehrenamtliche, die Geflüchtete begleiten und ihnen vor Ort Orientierung geben, leisten einen wertvollen Beitrag für ein gutes Miteinander.

Kontaktformular

Das Frauenprojekt "Sadiqa"

Gemeinsam kochen, kreative Abende miteinander verbringen, Ausflüge in die Umgebung unternehmen – so vielfältig wie die Termine des Frauenprojekts „Sadiqa – Freundin – Miteinander unterwegs“ sind auch die Gaggenauer Frauen, die bisher dabei waren. Bei „Sadiqa“ nehmen Frauen mit und ohne Migrationshintergrund und Fluchterfahrung teil und genießen die gemeinsame Zeit. Dabei können sich die Teilnehmerinnen untereinander austauschen und neue Freundschaften schließen. Wer Lust hat, bei den neuen Angeboten mitzumachen und neue Kontakte zu knüpfen, ist bei „Sadiqa“ genau richtig.

Das Projekt wird durch Spendengelder finanziert und ist eine Kooperation zwischen Eva Rigsinger, als ehrenamtliche Projektleitung, und Annika Weber von der Abteilung Gesellschaft und Familie. Sie unterstützt dabei im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, berät und vermittelt Kontakte.

Alle wichtigen Informationen zum Projekt unter "mehr".

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Spenden können bei folgenden Anlaufstellen abgegeben werden:

LeoFünf-Diakonieladen

Zur Leopoldsfeste 5, 76437 Rastatt

Telefon: 07222 90 120 5

E-Mail: diakonieladen@diakonie-rastatt.de

Webseite: www.diakonie-bad-ra.de

Öffnungszeiten (Annahme und Abgabe): 

Dienstag bis Freitag: 12 Uhr bis 19 Uhr

Samstag: 10 Uhr bis 16 Uhr

 

Kleiderkammer DRK-Ortsverein Gaggenau

Unimogstraße 5, 76571 Gaggenau

Telefon: 07225 98 17 17

E-Mail: sozialarbeit@ov-gaggenau.drk.de

Webseite: www.ov-gaggenau.drk.de

Was gibt es?

- Kleidung, Schuhe (sauber und tragbar)
- Bettwäsche, Decken, Handtücher, Tischdecken, Geschirrtücher
- Töpfe, Pfannen, Geschirr, Gläser, Besteck, Küchenzubehör
- kleine Deko-Artikel, Modeschmuck
- Spielsachen, Kuscheltiere

Annahme: Montag von 18 Uhr bis 19 Uhr und Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr

Abgabe: Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr

 

Spendenkonten

Sparkasse Baden-Baden Gaggenau

IBAN DE09 6625 0030 0050 0003 97

BIC SOLADES1BAD


Volksbank Baden-Baden Rastatt eG

IBAN DE89 6629 0000 0001 0835 03

BIC VBRADE6KXXX

Bitte als Stichwort unbedingt „Flüchtlinge“ oder „Flüchtlinge/Kinder“ (falls die Spende ausschließlich für Kinder verwendet werden soll) und die Adresse für die Spendenbescheinigung angeben. Spendenbescheinigungen werden nach Zahlungseingang zeitnah zur Vorlage beim Finanzamt zugestellt.