Verlässliche Grundschulbetreuung
Das Betreuungsangebot "Verlässliche Grundschule" trägt den Bedürfnissen von Erziehungsberechtigten Rechnung, die aufgrund beruflicher oder anderer Verpflichtungen auf eine verlässliche ergänzende Betreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen sind. Ein Unterricht, unterrichtsnahe Angebote oder Hausaufgabenbetreuung finden nicht statt. Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes werden sinnvolle, spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten durchgeführt. Die pädagogische Verantwortung obliegt der Schulleitung.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch gilt für Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird dieser schrittweise um jeweils eine Klassenstufe erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche sowie die Betreuung in den Ferien.
Ferienbetreuung
Das Ferienbetreuungsangebot soll dem Rechtsanspruch auf Betreuung Rechnung tragen und ermöglichen, dass die Sorgeberechtigten auch während der Ferienzeiten einer Beschäftigung nachgehen können. An den Grundschulen, an denen ein solches Betreuungsangebot eingerichtet ist, wird deshalb eine außerunterrichtliche Ferienbetreuung angeboten.
Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes werden sinnvolle, spielerische, sportlich-kulturelle und freizeitbezogene Aktivitäten durchgeführt. Die Bildungs- und Betreuungsangebote fördern spielerisch die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder. Auf die durch die Herkunft bedingten unterschiedlichen sozialen, religiösen, kulturellen, weltanschaulichen und sprachlichen Gegebenheiten wird so weit wie möglich Rücksicht genommen.
Randzeitenbetreuung Ganztag
Die Betreuung in den Randzeiten der Ganztagsschule soll den Sorgeberechtigten eine verlässliche und kontinuierliche, jedoch flexible Betreuung ihrer Kinder außerhalb des Unterrichts ermöglichen.
Im Rahmen dieser Betreuung werden sinnvolle, spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten durchgeführt. Ein Unterricht, unterrichtsnahe Angebote oder Hausaufgabenbetreuung finden nicht statt. Die pädagogische Verantwortung obliegt der Schulleitung.
Mittagessen
An allen Schulen mit Ganztagsbetrieb muss von der Stadt Gaggenau als Schulträger ein beaufsichtigtes Mittagessen bereitgestellt werden.
Dabei ist man bemüht, ein abwechslungsreiches und kindgerechtes Mittagessensangebot zu unterbreiten. Es soll der Förderung der Gesundheit dienen sowie die Lern- und Leistungsfähigkeit im Ganztag unterstützen.
