Seit Januar 2016 gibt es eine Behindertenbeauftragte. Ihre Aufgaben sind im Landesbehindertengleichstellungsgesetz festgelegt:
- Sie ist Ansprechpartnerin und Lotsin für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
- Sie arbeitet mit den Institutionen und Verbänden der Behindertenhilfe zusammen.
- Als Ombutsfrau ist sie Vertrauensperson bei Beschwerden von Menschen mit Behinderung.
- Sie unterstützt mit eigenen Konzepten den Inklusionsprozess im Landkreis.
- Sie arbeitet zusammen mit dem Landesbehindertenbeauftragten und mit Behindertenbeauftragten auf regionaler Ebene.
- Sie berät den Landkreis bei allen Vorhaben für Menschen mit Behinderung.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist sie unabhängig. Sprechen Sie sie an, sie ist Ihnen gerne behilflich!