Erweiterung zur "Sozialregion Mittelbaden"
Die mit dem Familien- und Sozialpass ausgegebenen Wertmarken im Gesamtwert von 15 Euro können auch für Leistungen von verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in Bühl, Rastatt und Baden-Baden genutzt werden. Die Annahmestellen der anderen Städte sind in der Tabelle aufgelistet.
Antragsberechtigte sind folgende und mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldete Personen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien oder Alleinerziehende, die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mindestens 50 % Schwerbehinderung) in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
- Wohngeldbezieher
- Bezieher von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach SGB II
- Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
- Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, bei denen bei mindestens einem Elternteil eine Behinderung vorliegt. Die Behinderung muss mit folgendem Merkzeichen verbunden sein: aG, BI, GI, TBI, H
Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung entsprechend nachzuweisen durch:
- Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder
- Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern)
- Vorlage des Schwerbehindertenausweises bei schwerbehindertem Kind oder einem Elternteil
- Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde
- Leistungsbescheid des Jobcenters
- Leistungsbescheid des Sozialamtes
Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass ist während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gaggenau (Erdgeschoss) erhältlich.