Plan für 2018
Einnahmen und Ausgaben von je
91.318.600 €
Verwaltungshaushalt
72.402.000 €
Vermögenshaushalt
18.916.600 €
Montag |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag |
9.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag |
14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
9.00 - 12.00 Uhr |
Plan für 2018
Einnahmen und Ausgaben von je
91.318.600 €
Verwaltungshaushalt
72.402.000 €
Vermögenshaushalt
18.916.600 €
Die Wirtschaft der öffentlichen Hand (öffentliche Finanzwirtschaft) umfasst alle Einrichtungen und Tätigkeiten, die auf die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung von Mitteln für öffentliche Zwecke eingerichtet sind. Sie stellt also Güter und Dienstleistungen bereit, führt die Finanzierung durch und verwaltet das Vermögen, um die Gemeinschaftsaufgaben im öffentlichen Interesse wie z.B. Bildungswesen, Sozialer Bereich, Verkehrswesen, Versorgung und Entsorgung (öffentlicher Bedarf) zu erfüllen. Eine wesentliche Grundlage hierzu stellt der von den Kommunen jährlich aufzustellende Haushaltsplan dar.
Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunale Aufgabenbereiche mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben. Ihm kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen kommunalen Aufgabenprogramms zu. In Doppelhaushaltsplänen wird dieses Programm gleichzeitig für zwei Jahre (getrennt nach Jahren) erstellt. Im Haushaltsplan wird in systematischer Ordnung festgelegt, was eingenommen und ausgegeben werden soll.
Nach den guten Erfahrungen, die die Stadt Gaggenau mit den bisherigen Doppelhaushalten gemacht hat, wurde für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wieder ein Doppelhaushalt aufgestellt. Dieser wurde im März 2021 vom Gemeinderat verabschiedet.
Der Ergebnishaushalt bildet sämtliche Erträge und Aufwendungen der Kommune ab.
Er soll den tatsächlichen wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen der Kommune darstellen, also die effektive Wertveränderung des kommunalen Vermögens. Der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen im Ergebnishaushalt gibt an, um welchen Betrag sich das Eigenkapital der Kommune im Haushaltsjahr voraussichtlich erhöht oder vermindert. Der Saldo aus der Ergebnisrechnung im Jahresabschluss geht daher auch als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbedarf in die Passivseite der kommunalen Bilanz ein.
Der Finanzhaushalt stellt die voraussichtlichen Geldflüsse im Haushaltsjahr dar. Er bildet die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie etwaige Ein- und Auszahlungen für Kreditaufnahmen ab.