Fundsachen können im Bürgerbüro bei der Stadt Gaggenau abgegeben werden. Die Fundgegenstände werden dort in ein Verzeichnis aufgenommen und sind untenstehend veröffentlicht.
Sofern eine Fundsache vom Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt wird, geht das Eigentum auf den Finder über. Falls der Finder den Anspruch auf Eigenerwerb ablehnt, kann die Fundsache nach Ablauf der 6-Monats-Frist öffentlich versteigert, verkauft oder verschenkt werden.
Das Fundbüro der Stadt Gaggenau bietet das gesamte Jahr über verschiedene Fundsachen zum Verkauf an. Die Verkaufsangebote können nachfolgend eingesehen werden.
Der Verkauf von Fundgegenständen erfolgt zu den gängigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros und nur nach vorheriger Terminvereinbarung.