a) Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A über vergebene Aufträge von Bauleistungen
-aufgrund Beschränkter Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt,
-aufgrund Freihändiger Vergaben, wenn der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Die Informationen werden für jeden Auftrag 6 Monate vorgehalten.
b) Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO über vergebene Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen
- aufgrund Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen werden für jeden Auftrag 3 Monate vorgehalten.