Gesamtelternbeirat Schulen
Der Gesamtelternbeirat Schulen (GEBS) setzt sich gemäß § 58 Schulgesetz BW, sowie §§ 30 – 35 der Elternbeiratsverordnung BW aus den Vorsitzenden und Stellvertretern der Elternbeiräte der Schulen zusammen.
Ihm obliegt es unter anderem, Fragen zu beraten, die alle Eltern der öffentlichen Schulen eines Schulträgers berühren, an der Festlegung der beweglichen Ferientage mitzuwirken und Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den örtlichen Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde zu richten.
Dazu gehören zum Beispiel die Themen Schulsozialarbeit und Verkehrssituation an den Gaggenauer Schulen, bei denen sich der GEBS regelmäßig mit Vertretern der Kommune als Schulträger, sowie mit Mitgliedern des Gemeinderats austauscht und berät.
Die Mitglieder des Gesamtelternbeirats wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Kassierer.
Der Gesamtelternbeirat trifft sich mindestens zweimal im Jahr zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch und zur Planung zukünftiger Projekte.