Sozialhilfe

Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Sie erhalten, wenn Ihre Rente, Ihr sonstiges Einkommen oder Ihr Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben ("Hartz IV").

Die Sozialhilfeanträge und eine Checkliste mit allen Unterlagen, die Sie für den Antrag benötigen, erhalten Sie beim Ausländer- und Sozialwesen. Den Antrag leiten wir gerne für Sie weiter an das für Sie zuständige Landratsamt Rastatt.

Dort erhalten Sie auch weitere Informationen: Landratsamt Rastatt, Sozialamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222 / 381-0, http://www.landkreis-rastatt.de