Parkausweis (aG und BI)

Sie haben in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG oder Bl?

Außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde sowie Personen die beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben, können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten. Sie können den Parkausweis bzw. die Ausnahmegenehmigung beim Bürgerbüro beantragen.

Die Parkerleichterungen werden durch eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung gewährt.

Gegebenenfalls besteht die Berechtigung z.B. zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, zum Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden oder zur gebührenfreien Benutzung von Parkuhren- bzw. Parkscheinautomatenplätzen.

Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Sie auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken.

Der "Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.

Bitte legen Sie folgende Dokumente vor:

- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamts
- Passbild
- bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis der antragstellenden Person