Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau werden durch die Notare Kopien der Kaufverträge übermittelt, die das Gebiet der Städte Gaggenau, Gernsbach und Kuppenheim sowie der Gemeinden Forbach, Bischweier, Loffenau und Weisenbach betreffen. Die Kaufverträge bilden die Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und zur Ableitung sonstiger, zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Sie unterliegen dem Datenschutz und sind von Dritten nicht einsehbar.
Öffentlich bestellte und vereidigte sowie zertifizierte Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024) haben die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu beantragen. Das Antragsformular kann nachfolgend heruntergeladen werden.