Antrag ist bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltung einzureichen.
Antrag auf Genehmigung zur Benutzung einer städtischen Halle / Räumlichkeit
Die überlassenen Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und werden nach der Veranstaltung gereinigt. Weitere Informationen finden Sie in der Versammlungsstättenverordung des Landes Baden-Württemberg.
