Antrag auf Genehmigung zur Benutzung einer städtischen Halle / Räumlichkeit

Antrag ist bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltung einzureichen.

Veranstaltungsart:
Wird eine Schankerlaubnis benötigt?
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Die überlassenen Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und werden nach der Veranstaltung gereinigt. Weitere Informationen finden Sie in der Versammlungsstättenverordung des Landes Baden-Württemberg.