12.04.2021
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat im Einvernehmen mit der Stadt Gaggenau für Teile der Innenstadt eine Maskenpflicht für Fußgänger zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Diese tritt am 13. April für den täglichen Zeitraum von 6 bis 21 Uhr in Kraft und ist befristet bis zum 9. Mai. Die Maskenpflicht erstreckt sich über die komplette Fußgängerzone und beinhaltet zudem die darin liegenden Plätze und Passagen. Auch im Murgpark muss ab Dienstag eine medizinische Maske getragen werden.
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Gaggenau liegt mit Stand vom 11. April bei 254 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und ist damit deutlich über dem 7-Tage-Inzidenz-Wert des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Rastatt. Der Wert für den Landkreis Rastatt beträgt derzeit 174,6.
Insgesamt gibt es in der Stadt Gaggenau aktuell 112 aktive Fälle. Geographisch verteilen sich die Fälle gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet Gaggenau. Sie sind keiner großen Häufung zuzuordnen, so dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt als diffus bezeichnen lässt.
Es besteht nach wie vor eine regionale Belastung des Gesundheitssystems. Der COVID-Bereich des Klinikum Mittelbadens ist mit 71 COVID-19-Patienten belegt. Auf der Intensivstation werden zehn COVID-19-Patienten versorgt (Stand Kalenderwoche 14).
Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff ist in Anbetracht des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig. Ziel ist es, die Aus- und Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.