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8.10.2021

Ab dem kommenden Montag (11. Oktober) gilt eine neue Test-Verordnung des Bundes. Danach übernimmt der Bund nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden. Auch im Testzentrum in der Jahnhalle erfolgt ab Montag keine kostenlose Testung mehr.

„Die kostenlosen Bürgertests waren im Frühjahr und Sommer wertvoll bei der Bekämpfung der Pandemie. Aber jetzt sind wir in einer neuen Phase angekommen. Die meisten von uns sind geimpft – jeder Bürgerin und jedem Bürger über 12 Jahren können wir ein Impfangebot machen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund nur noch zielgenau jenen Menschen den Test finanziert, die sie wirklich brauchen. An alle anderen richtet sich mein Appell: Lassen Sie sich impfen, das ist der einzige langfristige Weg aus der Pandemie“, erklärt Gesundheitsminister Manne Lucha.

Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land für die Teststrategie an den Schulen vorerst bis Jahresende weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Auch Krankenhäuser und Pflegeheime sind weiterhin verpflichtet, nicht-immunisierten Besuchern eine kostenfreie Testung anzubieten – sie dürfen nicht an kostenpflichtige, externe Testangebote verwiesen werden.

Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind die Beschäftigten z. B. von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die aufgrund der Vorgaben in der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ regelmäßigen Testpflichten unterliegen. Auch diese Tests sind weiterhin kostenlos vom Arbeitgeber anzubieten. Auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügungzu stellen, bleibt weiterhin bestehen.
 

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
  • Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt. Danach können sich weiterhin Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel testen lassen (für sie hat die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen).
  • Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.