Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht jeder, der im selbst bewohnten oder vermieteten Wohngebäude einzelne Wohnungen veräußern will. Es handelt sich um eine amtliche Bestätigung, dass die Wohneinheit hinreichend von anderen Wohnungen abgetrennt (abgeschlossen) und vollumfänglich als solche nutzbar ist.
Einen Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann jeder stellen, der ein berechtigtes Interesse hat. Hierzu gehören z.B. Eigentümer oder Erbbauberechtigte. Der Antrag kann durch einen Berechtigten allein oder durch alle gemeinsam gestellt werden.
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Baurecht
Leitung:
Nina Langer
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau E-Mail: baurecht@gaggenau.de
Öffnungszeiten
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